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Kosten beim Immobilienverkauf als Privatperson 2026

Privates Ehepaar prüft die Kosten beim Immobilienverkauf

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Kosten beim Immobilienverkauf als Privatperson: Damit müssen Eigentümer rechnen

Wer eine Immobilie verkauft, beschäftigt sich häufig zuerst mit dem möglichen Verkaufspreis. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch die Frage, welcher Betrag nach dem Verkauf tatsächlich übrig bleibt.

Denn auch beim Immobilienverkauf als Privatperson können unterschiedliche Kosten entstehen. Dazu gehören beispielsweise die Erstellung notwendiger Unterlagen, ein Energieausweis, die Löschung einer Grundschuld, mögliche Kosten für die vorzeitige Ablösung einer Finanzierung und gegebenenfalls eine Maklerprovision oder Steuer.

Nicht jede Kostenposition fällt bei jedem Verkauf an. Einige Ausgaben sind gesetzlich oder vertraglich bedingt, andere entstehen nur dann, wenn Eigentümer bestimmte Leistungen in Anspruch nehmen.

In diesem Artikel erfahren Sie, mit welchen Kosten Sie beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung rechnen sollten – und welche davon häufig unterschätzt werden.

Das Wichtigste in Kürze

Die Höhe der Verkaufskosten hängt unter anderem davon ab,

  • ob die Immobilie noch finanziert wird,
  • ob eine Grundschuld eingetragen ist,
  • ob ein Energieausweis vorhanden ist,
  • ob der Verkauf steuerpflichtig sein kann,
  • ob ein Immobilienmakler beauftragt wird,
  • welche Verkaufsunterlagen bereits vorliegen,
  • und wie die Immobilie für den Markt vorbereitet wird.

Bei einer schuldenfreien, selbst genutzten Immobilie mit vollständigen Unterlagen können die zusätzlichen Kosten vergleichsweise überschaubar bleiben. Besteht dagegen noch eine Finanzierung oder fällt eine Steuer auf den Verkaufsgewinn an, können sich die Belastungen deutlich erhöhen.

Übersicht: Welche Kosten können beim Immobilienverkauf entstehen?

Kostenposition Wann entstehen die Kosten? Mögliche Größenordnung
Energieausweis Wenn kein gültiger Ausweis vorhanden ist Abhängig von Gebäude und Ausweisart
Verkaufsunterlagen Wenn Dokumente fehlen oder neu beschafft werden müssen Meist niedriger bis mittlerer dreistelliger Bereich
Immobilienfotografie und Vermarktung Bei professioneller Verkaufsaufbereitung Je nach Leistungsumfang
Maklerprovision Bei erfolgreicher Vermittlung durch einen Makler Vertraglich vereinbarter Prozentsatz
Grundschuldlöschung Wenn eingetragene Belastungen gelöscht werden müssen Abhängig von der Grundschuld
Vorfälligkeitsentschädigung Bei vorzeitiger Ablösung eines Darlehens Stark vom Darlehensvertrag abhängig
Spekulationssteuer Bei steuerpflichtigem Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist Abhängig vom Verkaufsgewinn
Renovierung oder Entrümpelung Bei freiwilliger Verkaufsvorbereitung Individuell
Rechts- oder Steuerberatung Bei komplexen Eigentums- oder Steuerfragen Nach Umfang der Beratung

Die Tabelle dient lediglich der Orientierung. Die tatsächlichen Kosten lassen sich erst anhand der konkreten Immobilie, der Finanzierung und der persönlichen Situation zuverlässig bestimmen.

1. Kosten für den Energieausweis

Bei einem Immobilienverkauf muss in vielen Fällen ein Energieausweis vorgelegt werden. Spätestens nach Abschluss des Kaufvertrages ist dem Käufer der Energieausweis oder eine Kopie davon zu übergeben. Bereits bei der Vermarktung können außerdem bestimmte Pflichtangaben aus dem Energieausweis erforderlich sein.

Ein vorhandener Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig. Eigentümer sollten deshalb zunächst prüfen, ob bereits ein noch verwendbarer Ausweis vorhanden ist.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten unterschieden:

Verbrauchsausweis:
Er basiert im Wesentlichen auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen Jahre.

Bedarfsausweis:
Hier wird der theoretische Energiebedarf anhand der Gebäudesubstanz, der Heizungsanlage und weiterer Merkmale berechnet.

Welche Variante zulässig oder erforderlich ist, hängt unter anderem vom Baujahr, der Anzahl der Wohneinheiten und dem energetischen Zustand des Gebäudes ab.

Die Kosten sind nicht gesetzlich pauschal festgelegt. Sie hängen von der Komplexität des Gebäudes, der Ausweisart, den verfügbaren Unterlagen und dem Aufwand des Ausstellers ab. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, mehrere Angebote zu vergleichen und auf die Qualifikation des Ausstellers zu achten.

2. Kosten für notwendige Verkaufsunterlagen

Ein professioneller Immobilienverkauf benötigt deutlich mehr als einen Grundriss und einige Fotos. Kaufinteressenten, Banken, Makler und Notare benötigen verschiedene Unterlagen, um die Immobilie prüfen und den Verkauf abwickeln zu können.

Je nach Immobilienart können unter anderem folgende Dokumente erforderlich sein:

  • aktueller Grundbuchauszug,
  • Flurkarte oder Lageplan,
  • Bauzeichnungen und Grundrisse,
  • Wohnflächenberechnung,
  • Baubeschreibung,
  • Energieausweis,
  • Nachweise über Modernisierungen,
  • Grundsteuerbescheid,
  • Gebäudeversicherungsnachweis,
  • Baulastenauskunft,
  • Altlastenauskunft,
  • Erschließungsnachweise,
  • Mietverträge bei vermieteten Immobilien.

Bei einer Eigentumswohnung kommen typischerweise weitere Unterlagen hinzu:

  • Teilungserklärung,
  • Gemeinschaftsordnung,
  • Wirtschaftsplan,
  • Jahresabrechnungen,
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen,
  • Nachweis über die Instandhaltungsrücklage,
  • Verwaltervertrag.

Viele Unterlagen liegen Eigentümern bereits vor oder können über die Hausverwaltung bezogen werden. Müssen Dokumente neu erstellt, digitalisiert oder bei Behörden beschafft werden, können zusätzliche Gebühren entstehen.

Fehlende oder widersprüchliche Unterlagen sind nicht nur ein Kostenfaktor. Sie können außerdem die Finanzierungsprüfung des Käufers verzögern oder während der Verkaufsverhandlungen zu Unsicherheit führen.

3. Kosten für die Vorbereitung und Vermarktung

Wer seine Immobilie privat verkauft, spart nicht automatisch sämtliche Vermarktungskosten. Auch ohne Makler muss das Objekt aufbereitet, fotografiert, beschrieben, veröffentlicht und gegenüber Interessenten präsentiert werden.

Mögliche Ausgaben entstehen beispielsweise für:

  • professionelle Immobilienfotografie,
  • Luftaufnahmen,
  • Grundrissaufbereitung,
  • virtuelle Rundgänge,
  • Immobilienportale,
  • Exposégestaltung,
  • Verkaufsschilder,
  • Bonitätsprüfungen,
  • Wohnflächenberechnungen,
  • Home Staging,
  • Entrümpelung,
  • Gartenpflege,
  • kleinere Reparaturen.

Einzelne Maßnahmen können die Präsentation einer Immobilie deutlich verbessern. Dennoch ist nicht jede Renovierung vor dem Verkauf wirtschaftlich sinnvoll.

Entscheidend ist, welche Maßnahmen den wahrgenommenen Wert tatsächlich erhöhen und welche lediglich Kosten verursachen, ohne sich im Verkaufspreis widerzuspiegeln.

Gerade größere Modernisierungen sollten deshalb nicht allein nach persönlichem Geschmack entschieden werden. Käufer bewerten Maßnahmen häufig anders als Eigentümer.

4. Maklerprovision beim Immobilienverkauf

Wird ein Immobilienmakler beauftragt und kommt durch dessen Tätigkeit ein Kaufvertrag zustande, fällt in der Regel eine erfolgsabhängige Maklerprovision an.

Die konkrete Höhe wird im Maklervertrag vereinbart. Eine deutschlandweit einheitliche gesetzliche Maklerprovision gibt es nicht.

Für den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten jedoch besondere Regeln zur Verteilung der Provision. Wird der Makler für Käufer und Verkäufer tätig, können sich beide Parteien grundsätzlich nur in gleicher Höhe zur Zahlung verpflichten.

Beauftragt zunächst nur eine Partei den Makler und soll ein Teil der Provision später auf die andere Partei übertragen werden, darf dieser Anteil grundsätzlich nicht höher sein als der Anteil der zuerst beauftragenden Partei. Der Anspruch gegenüber der anderen Partei wird außerdem erst fällig, nachdem die ursprünglich verpflichtete Partei ihren Anteil bezahlt hat und dies nachgewiesen wurde.

Beispiel für die Maklerkosten

Angenommen, eine Immobilie wird für 500.000 Euro verkauft und für die Verkäuferseite wurde eine Provision von 3,57 Prozent inklusive Mehrwertsteuer vereinbart.

Die Rechnung lautet:

500.000 Euro × 3,57 Prozent = 17.850 Euro

Die Maklerkosten der Verkäuferseite würden in diesem Beispiel 17.850 Euro betragen.

Dabei sollte die Maklerprovision nicht isoliert betrachtet werden. Für den Eigentümer ist entscheidend, welcher Nettoerlös nach Abzug aller Kosten erzielt wird.

Ein Verkauf für 500.000 Euro ohne professionelle Strategie ist nicht automatisch wirtschaftlich besser als ein professionell begleiteter Verkauf zu einem höheren oder sicherer durchsetzbaren Preis.

5. Kosten für Notar und Kaufvertrag

Ein Immobilienkaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Die klassischen Kosten für die Beurkundung des Kaufvertrages werden grundsätzlich von der Käuferseite getragen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

Für Verkäufer können trotzdem notarielle oder grundbuchbezogene Kosten entstehen. Das betrifft insbesondere die Löschung eigener Belastungen im Grundbuch.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Grundschulden,
  • Hypotheken,
  • bestimmte Wohnrechte,
  • Nießbrauchrechte,
  • sonstige zu löschende Belastungen.

Auch besondere Vollmachten, nachträgliche Genehmigungen oder zusätzliche Erklärungen können Kosten auslösen.

Die Notarkosten sind bundesweit gesetzlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt. Sie können daher nicht frei zwischen Notar und Kunde ausgehandelt werden.

6. Kosten für die Löschung einer Grundschuld

Eine Grundschuld bleibt grundsätzlich im Grundbuch eingetragen, auch wenn der dazugehörige Immobilienkredit bereits vollständig zurückgezahlt wurde.

Soll die Immobilie lastenfrei verkauft werden, muss die Grundschuld gelöscht oder im Rahmen der Kaufvertragsabwicklung abgelöst werden.

Die Kosten richten sich unter anderem nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld. Maßgeblich ist dabei nicht zwingend die noch offene Darlehenssumme, sondern der im Grundbuch eingetragene Nennbetrag.

Für die Löschung werden in der Regel benötigt:

  • eine Löschungsbewilligung der Bank,
  • gegebenenfalls der originale Grundschuldbrief,
  • eine notarielle Beglaubigung,
  • ein Antrag an das Grundbuchamt.

Verlangt die abzulösende Bank besondere Treuhandauflagen, kann zusätzlich eine notarielle Treuhandgebühr entstehen. Diese wird im Regelfall von der Verkäuferseite getragen.

Eigentümer sollten frühzeitig prüfen, ob alle notwendigen Dokumente vorhanden sind. Fehlt bei einer Briefgrundschuld der originale Grundschuldbrief, kann ein langwieriges gerichtliches Aufgebotsverfahren notwendig werden.

7. Vorfälligkeitsentschädigung bei laufender Finanzierung

Ist die Immobilie zum Verkaufszeitpunkt noch finanziert, muss das bestehende Darlehen häufig aus dem Kaufpreis abgelöst werden.

Liegt die Ablösung innerhalb einer laufenden Zinsbindung, kann die Bank unter bestimmten Voraussetzungen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Damit soll ein möglicher Zinsschaden des Kreditinstituts ausgeglichen werden. Ein Immobilienverkauf kann grundsätzlich ein berechtigtes Interesse an einer vorzeitigen Rückzahlung darstellen.

Die Höhe hängt unter anderem ab von:

  • der verbleibenden Darlehenssumme,
  • dem vereinbarten Zinssatz,
  • der restlichen Zinsbindung,
  • dem aktuellen Zinsniveau,
  • vereinbarten Sondertilgungsrechten,
  • möglichen Tilgungssatzänderungen,
  • und den Angaben im Darlehensvertrag.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung kann mehrere Tausend Euro betragen und sollte deshalb vor Festlegung des gewünschten Verkaufserlöses geprüft werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht kein Anspruch der Bank. Bei einer Zinsbindung von mehr als zehn Jahren kann ein Darlehen beispielsweise nach Ablauf von zehn Jahren seit vollständigem Empfang mit einer Frist von sechs Monaten entschädigungslos gekündigt werden. Auch unzureichende Pflichtangaben im Darlehensvertrag können den Anspruch der Bank ausschließen.

Eigentümer sollten sich vor dem Verkauf eine aktuelle Ablösesumme und eine nachvollziehbare Berechnung der möglichen Vorfälligkeitsentschädigung geben lassen.

8. Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf

Eine der größten möglichen Kostenpositionen ist die umgangssprachlich sogenannte Spekulationssteuer.

Steuerlich handelt es sich um die Besteuerung eines privaten Veräußerungsgewinns. Sie kann entstehen, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf einer Immobilie nicht mehr als zehn Jahre liegen.

Besteuert wird dabei grundsätzlich nicht der gesamte Verkaufspreis, sondern der steuerlich ermittelte Gewinn.

Vereinfacht dargestellt:

Verkaufspreis
– Anschaffungs- oder Herstellungskosten
– anrechenbare Verkaufs- und Erwerbskosten
= steuerlich relevanter Veräußerungsgewinn

Die genaue Berechnung kann insbesondere bei vermieteten Immobilien, vorgenommenen Abschreibungen, Sanierungskosten, Erbschaften oder gemischt genutzten Gebäuden komplex sein.

Wann kann ein Immobilienverkauf steuerfrei sein?

Ein Verkauf kann insbesondere steuerfrei bleiben, wenn

  1. zwischen Anschaffung und Verkauf mehr als zehn Jahre liegen,
  2. die Immobilie zwischen Anschaffung beziehungsweise Fertigstellung und Verkauf ausschließlich selbst bewohnt wurde,
  3. oder die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.

Die häufig genannte „Drei-Jahres-Regel“ bedeutet nicht zwingend, dass volle 36 Monate erreicht werden müssen. Entscheidend sind grundsätzlich das Verkaufsjahr und die beiden vorangegangenen Kalenderjahre. Die Beurteilung des konkreten Einzelfalls sollte jedoch durch einen Steuerberater erfolgen.

Besondere Vorsicht ist unter anderem geboten bei:

  • zuvor vermieteten Immobilien,
  • Ferienwohnungen,
  • teilweise betrieblich genutzten Gebäuden,
  • unbebauten Grundstücken,
  • Immobilien aus Erbschaften,
  • Schenkungen,
  • Grundstücksteilungen,
  • mehreren Immobilienverkäufen innerhalb kurzer Zeit.

9. Kosten durch Renovierung, Reparaturen oder Home Staging

Vor dem Verkauf stellt sich häufig die Frage, ob die Immobilie noch renoviert werden sollte.

Kleinere Maßnahmen können sinnvoll sein:

  • gründliche Reinigung,
  • Entrümpelung,
  • Pflege des Gartens,
  • Austausch defekter Leuchtmittel,
  • Reparatur offensichtlich beschädigter Bauteile,
  • neutrale und aufgeräumte Präsentation.

Größere Investitionen sollten dagegen sorgfältig geprüft werden. Eine neue Küche, ein vollständig renoviertes Badezimmer oder hochwertige Bodenbeläge entsprechen möglicherweise nicht dem Geschmack der späteren Käufer.

Statt den Verkaufspreis vollständig zu erhöhen, können solche Maßnahmen lediglich dazu führen, dass der Eigentümer einen Teil der Investition zurückerhält.

Bei renovierungsbedürftigen Immobilien kann eine ehrliche, zielgruppengerechte Vermarktung wirtschaftlicher sein als eine kurzfristige Komplettsanierung.

10. Kosten durch Leerstand und laufende Bewirtschaftung

Auch die Dauer des Verkaufs verursacht Kosten.

Solange die Immobilie nicht übergeben wurde, fallen je nach Objekt weiterhin Ausgaben an:

  • Finanzierungskosten,
  • Hausgeld,
  • Gebäudeversicherung,
  • Grundsteuer,
  • Heizkosten,
  • Strom,
  • Wasser,
  • Gartenpflege,
  • Winterdienst,
  • Instandhaltung,
  • gegebenenfalls Mietausfälle.

Ein unrealistisch hoher Angebotspreis kann deshalb teuer werden. Bleibt die Immobilie über Monate am Markt, entstehen nicht nur laufende Kosten. Häufig verliert das Angebot auch an Attraktivität, weil Interessenten eine lange Vermarktungsdauer als Warnsignal wahrnehmen.

Eine realistische Preisstrategie berücksichtigt deshalb nicht nur den theoretisch höchsten Angebotspreis, sondern auch die voraussichtliche Verkaufsdauer und das Risiko späterer Preisreduzierungen.

Beispielrechnung: Kosten bei einem Immobilienverkauf

Eine Eigentumswohnung wird für 500.000 Euro verkauft. Die Verkäuferseite beauftragt einen Immobilienmakler. Im Grundbuch ist noch eine Grundschuld eingetragen und der bestehende Immobilienkredit muss vorzeitig abgelöst werden.

Eine beispielhafte Rechnung könnte so aussehen:

Position Beispielbetrag
Verkaufspreis 500.000 Euro
Maklerprovision Verkäufer, 3,57 % –17.850 Euro
Unterlagen und Energieausweis –600 Euro
Grundschuldlöschung und Abwicklung –800 Euro
Vorfälligkeitsentschädigung –6.500 Euro
Entrümpelung und Vorbereitung –1.500 Euro
Voraussichtlicher Erlös vor Restdarlehen und Steuer 472.750 Euro

Besteht zusätzlich ein Restdarlehen von beispielsweise 180.000 Euro, verbleiben vor einer möglichen Steuer:

472.750 Euro – 180.000 Euro = 292.750 Euro

Dieses Beispiel zeigt, warum Verkaufspreis und tatsächlicher Nettoerlös nicht verwechselt werden sollten.

Haus privat verkaufen: Welche Kosten lassen sich vermeiden?

Ein Privatverkauf kann die Maklerprovision einsparen. Dafür übernimmt der Eigentümer sämtliche Aufgaben und Risiken des Verkaufs selbst.

Dazu gehören:

  • Marktwert und Angebotspreis bestimmen,
  • Verkaufsunterlagen beschaffen und prüfen,
  • Exposé erstellen,
  • Immobilienanzeigen veröffentlichen,
  • Anfragen beantworten,
  • Interessenten vorqualifizieren,
  • Besichtigungen durchführen,
  • Angaben zur Immobilie rechtssicher kommunizieren,
  • Kaufpreisverhandlungen führen,
  • Bonität und Finanzierung prüfen,
  • den Notartermin vorbereiten,
  • Übergabe und Protokoll organisieren.

Bestimmte Kosten lassen sich auch bei einem Privatverkauf nicht vermeiden. Dazu zählen beispielsweise der Energieausweis, fehlende Unterlagen, die Ablösung bestehender Grundschulden, mögliche Finanzierungskosten und eine eventuell anfallende Steuer.

Der Privatverkauf ist deshalb nicht automatisch kostenlos. Eigentümer tauschen die Maklerleistung im Wesentlichen gegen eigenen Zeitaufwand, eigene Vermarktungskosten und eine größere persönliche Verantwortung.

Welche Kosten trägt der Käufer?

Die Käuferseite übernimmt im Regelfall insbesondere:

  • die Grunderwerbsteuer,
  • die üblichen Kosten der notariellen Beurkundung,
  • die Kosten der Eigentumsumschreibung,
  • die Kosten für eine eigene Finanzierungsgrundschuld,
  • und gegebenenfalls ihren Anteil an der Maklerprovision.

Die Verkäuferseite trägt typischerweise die Kosten, die mit der Herstellung der vertraglich vereinbarten Lastenfreiheit zusammenhängen. Dazu kann insbesondere die Löschung eigener Grundschulden gehören.

Die genaue Kostenverteilung wird im notariellen Kaufvertrag festgehalten.

So bereiten Sie den Immobilienverkauf finanziell richtig vor

Bevor die Immobilie veröffentlicht wird, sollten Eigentümer nicht nur einen möglichen Marktwert ermitteln lassen. Sinnvoll ist eine vollständige Verkaufskostenrechnung.

Folgende Fragen sollten vorab geklärt werden:

  1. Welcher Verkaufspreis ist realistisch?
  2. Wie hoch ist das noch offene Darlehen?
  3. Verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung?
  4. Welche Grundschulden oder Rechte sind eingetragen?
  5. Ist ein gültiger Energieausweis vorhanden?
  6. Welche Verkaufsunterlagen fehlen?
  7. Könnte der Verkauf steuerpflichtig sein?
  8. Welche Maßnahmen sind für die Präsentation wirklich sinnvoll?
  9. Welche Maklerprovision wurde vereinbart?
  10. Welcher Nettoerlös bleibt nach allen Abzügen?

Erst wenn diese Punkte beantwortet sind, lässt sich beurteilen, ob ein Verkauf zum aktuellen Zeitpunkt wirtschaftlich sinnvoll ist.

Fazit: Nicht der Verkaufspreis, sondern der Nettoerlös zählt

Die Kosten beim Immobilienverkauf als Privatperson können von wenigen hundert Euro bis zu einem erheblichen fünfstelligen Betrag reichen.

Besonders relevant sind häufig:

  • Maklerprovision,
  • Vorfälligkeitsentschädigung,
  • Grundschuldlöschung,
  • fehlende Unterlagen,
  • Vermarktungs- und Vorbereitungskosten,
  • sowie eine mögliche Besteuerung des Verkaufsgewinns.

Eigentümer sollten daher nicht nur fragen: „Was ist meine Immobilie wert?“

Die entscheidendere Frage lautet:

Welcher Betrag bleibt nach dem Verkauf tatsächlich übrig – und welche Verkaufsstrategie führt sicher dorthin?

Immobilienverkauf in Augsburg: Klarheit vor der Entscheidung

Bei Mein Wohnwert beginnt ein Immobilienverkauf nicht mit einer schnellen Online-Schätzung, sondern mit einer sorgfältigen Betrachtung der gesamten Situation.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen:

  • den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie,
  • die voraussichtlichen Verkaufskosten,
  • notwendige Unterlagen,
  • mögliche Risiken,
  • die passende Preis- und Vermarktungsstrategie,
  • und den voraussichtlichen Nettoerlös.

So erhalten Sie nicht nur eine Zahl, sondern eine nachvollziehbare Grundlage für Ihre Entscheidung.

Lassen Sie Ihre Immobilie und Ihre persönliche Verkaufssituation unverbindlich einordnen.


Häufige Fragen zu den Kosten beim Immobilienverkauf

Wie viel kostet ein Immobilienverkauf als Privatperson?

Die Kosten hängen von der individuellen Situation ab. Ohne Makler, laufende Finanzierung oder Steuer können die Ausgaben relativ gering bleiben. Müssen dagegen ein Kredit vorzeitig abgelöst, Grundschulden gelöscht oder Steuern gezahlt werden, können mehrere Tausend oder sogar mehrere Zehntausend Euro entstehen.

Wer zahlt den Notar beim Immobilienverkauf?

Die üblichen Kosten für den notariellen Kaufvertrag und die Eigentumsumschreibung werden grundsätzlich von der Käuferseite getragen. Die Verkäuferseite übernimmt normalerweise Kosten, die durch die Löschung eigener Belastungen entstehen.

Wie hoch ist die Maklerprovision für Verkäufer?

Die Maklerprovision wird vertraglich vereinbart. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gelten gesetzliche Regeln zur Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer. Wird der Makler für beide Parteien tätig, müssen sich beide grundsätzlich in gleicher Höhe verpflichten.

Muss ich beim Hausverkauf Steuern bezahlen?

Eine Steuer kann insbesondere dann entstehen, wenn die Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft wird. Ausnahmen bestehen unter anderem bei entsprechender Eigennutzung.

Brauche ich beim privaten Immobilienverkauf einen Energieausweis?

In den meisten Verkaufsfällen ist ein Energieausweis erforderlich. Er muss Interessenten spätestens auf Aufforderung vorgelegt und nach Vertragsabschluss übergeben werden. Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre gültig.

Was kostet die Löschung einer Grundschuld?

Die Kosten hängen vor allem von der Höhe der eingetragenen Grundschuld und dem notwendigen Abwicklungsaufwand ab. Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn Banken Treuhandauflagen stellen oder benötigte Unterlagen fehlen.

Kann ich die Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden?

Das hängt vom Darlehensvertrag und der bisherigen Laufzeit ab. Bei Darlehen mit längerer Zinsbindung besteht nach zehn Jahren seit vollständiger Auszahlung grundsätzlich ein gesetzliches Kündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist. Auch fehlerhafte Vertragsangaben können relevant sein. Die Berechnung sollte im Einzelfall geprüft werden.

Ist ein Verkauf ohne Makler wirklich günstiger?

Ein Privatverkauf spart zunächst die Maklerprovision. Dafür entstehen eigener Zeitaufwand, Vermarktungskosten und zusätzliche Verantwortung. Entscheidend ist nicht allein die eingesparte Provision, sondern welcher Verkaufspreis und welcher Nettoerlös am Ende tatsächlich erzielt werden.


Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts-, Finanz- oder Steuerberatung. Steuerliche und rechtliche Sachverhalte sollten im Einzelfall mit einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder Notar geprüft werden.

Stand: Juli 2026

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